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Rollmops Personaldienstleistungen GmbH (Rollmops PD GmbH) ist im Besitz der befristeten Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG der Landesarbeitsagentur Berlin. Gemäß § 12 AÜG ist für die Überlassung von Leitarbeitnehmern zwischen Auftraggeber (Entleiher) und Rollmops PD GmbH (Verleiher) ein schriftlicher Vertrag zu schließen. 1. Mit der Erteilung des Auftrages an Rollmops PD GmbH erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen als allein maßgebend für das Vertragsverhältnis zwischen ihm und Rollmops PD GmbH an. 2. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Rollmops- Mitarbeiter/innen beträgt maximal 40 Stunden, in Ausnahmefällen und in Absprache mit Rollmops PD GmbH bis maximal 60 Stunden. Diese wöchentliche Arbeitszeit darf nicht weiter überschritten werden. Hinsichtlich der Arbeitszeit und Pauseneinteilung haben sich die Rollmops- Mitarbeiter/innen an die geltenden Regelungen des Auftraggebers zu halten. 3. Die Rollmops-Mitarbeiter/innen unterliegen beim Einsatz im Kundenbetrieb lediglich den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen. Rollmops PD GmbH verbleibt das allgemeine Direktionsrecht gegenüber seinen Mitarbeiter/innen, dabei können Änderungen der Einsatzdauer, Arbeitszeit und der Art der Tätigkeit nur zwischen Rollmops PD GmbH und dem Auftraggeber vereinbart werden. 4. a) Vor Beginn der Beschäftigung beziehungsweise bei Veränderungen im Arbeitsbereich der Rollmops- Mitarbeiter/innen werden diese vom Auftraggeber über alle Gefahren sowie über die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und vorhandenen Sicherheitseinrichtungen unterrichtet. b) Bei Arbeitsunfällen von Rollmops-Mitarbeiter/innen ist der Auftraggeber verpflichtet, Rollmops PD GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann. c) Der Auftraggeber gestattet Rollmops PD GmbH nach vorheriger Absprache den Zutritt zum Tätigkeitsort der Rollmops-Mitarbeiter/innen, um sich von der Einhaltung der sicherheitstechnischen Maßnahmen zu überzeugen. 5. Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, Mitarbeiter/innen von Rollmops PD GmbH nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit zu beschäftigen. 6. a) Rollmops PD GmbH haftet für die ordnungsgemäße Auswahl seiner Mitarbeiter/innen in Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der vorstehenden Auswahlverpflichtung entstehen. Für weitere Ansprüche haftet Rollmops PD GmbH nicht. b) Sämtliche Beanstandungen sind Rollmops PD GmbH unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt besonders für die Feststellung, dass die Qualifikation von Rollmops PD GmbH überlassenen Mitarbeiter/innen für die bei der Anforderung genannte Tätigkeit nicht ausreicht. Zeigt der Auftraggeber Mängel nicht innerhalb einer Frist von 5 Tagen nach Entstehen des die Reklamation begründeten Umstandes an, sind sämtliche sich hieraus ergebenden Ansprüche ausgeschlossen. 7. Rollmops PD GmbH und der/die überlassenen Rollmops- Mitarbeiter/innen sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers und der Höhe seines Arbeitsentgeltes verpflichtet. 8. a) Personalanforderungen durch den Auftraggeber erfolgen unter Angabe eines genauen Anforderungsprofils bei der zuständigen Niederlassung des Auftragsnehmers. b) Rollmops PD GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber nur sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter/innen zur Verfügung zu stellen. Eventuelle Beanstandungen in Bezug auf die Eignung der überlassenen Mitarbeiter/innen sind Rollmops PD GmbH umgehend zu melden. Bei berechtigten Beanstandungen innerhalb der ersten 4 Stunden nach Arbeitsaufnahme der Mitarbeiter/innen werden bis zu 4 Arbeitsstunden nicht berechnet. c) Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, Rollmops- Mitarbeiter/innen nur im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit einzusetzen. d) Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, Rollmops- Mitarbeiter/innen keine Geldbeträge, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse auszuzahlen. Er verpflichtet sich weiterhin, Rollmops- Mitarbeiter/innen nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso einzusetzen. Der Auftraggeber stellt Rollmops PD GmbH insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. e) Der Auftraggeber sendet den von Rollmops PD GmbH zu Beginn jeder Überlassung eines Mitarbeiters übersandten Arbeitnehmerüberlassungsvertrag unterschrieben an Rollmops PD GmbH zurück. f) Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen den Rollmops-Mitarbeitern und dem Auftraggeber begründet. Änderungen hinsichtlich Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Rollmops PD GmbH und dem Auftraggeber vereinbart werden. Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterliegen Rollmops- Mitarbeiter/innen dessen Arbeitsanweisungen und Arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. g) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm wöchentlich oder nach Beendigung des Auftrages vom Rollmops-Mitarbeiter/innen vorgelegten Tätigkeitsnachweise zu unterzeichnen und wieder auszuhändigen. Können Tätigkeitsnachweise am Einsatzort keinem Bevollmächtigten des Auftraggebers zur Unterzeichnung vorgelegt werden, so müssen der Auftraggeber und Rollmops PD GmbH gemeinsam die Richtigkeit prüfen. h) Sofern vom Auftraggeber das Ende der Arbeitnehmerüberlassung nicht bereits bei der Auftragserteilung festgelegt wurde, können Rollmops-Mitarbeiter/innen vom Auftraggeber innerhalb der ersten 5 Arbeitstage mit einer Frist von 2 Arbeitstagen und nach diesem Zeitraum mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum jeweiligen Wochenende freigestellt werden. i) Rollmops PD GmbH ist berechtigt in Absprache mit dem Auftraggeber, seine Mitarbeiter/innen jederzeit abzurufen und durch gleichwertiges Personal zu ersetzen. 9. Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens Rollmops PD GmbH erschwert oder gefährdet wird, behält sich Rollmops PD GmbH vor, Absagen oder Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen liegt die Gefahrtragung beim Auftraggeber. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 10. Im Falle des entschuldigten oder unentschuldigten Fehlens eines Rollmops-Mitarbeiters, hat Rollmops PD auf Anforderung des Auftraggebers Ersatz zu stellen. 11. Die Rechnungen werden monatlich aufgrund der bestätigten Tätigkeitsnachweise erstellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Rollmops PD GmbH ist berechtigt, vom Ersten des der Rechnungserteilung folgenden Monats an - ohne Mahnung - Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Weitergehende Ansprüche gemäß § 286 BGB bleiben unberührt. 12.Zuschläge a) Arbeitsstunden von 23:00 Uhr – 6:00 Uhr (Nachtarbeit) 25% b) Arbeitsstunden an Sonntagen 50% c) Arbeitsstunden an Feiertagen 100% Beim Zusammentreffen von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen wird jeweils nur der höhere Zuschlag berechnet. 13. Kommt während oder bis 3 Monate nach Beendigung der Überlassung eines Rollmops- Mitarbeiters an einen Entleiher, ein direkter Arbeitsvertrag zwischen dem Mitarbeiter und dem Entleiher zustande, so gilt dies als Vermittlung. Für diese Vermittlung erhält Rollmops PD GmbH ein Honorar gemäß nachstehender Staffelung. Hierbei gilt die zwischen dem/der Rollmops-Mitarbeiter/in und dem Entleiher getroffene Gehaltsbzw. Lohnvereinbarung. Überlassungsdauer bis 2 Monate: 2,00 Brutto- Monatsgehälter Überlassungsdauer bis 4 Monate: 1,50 Brutto- Monatsgehälter Überlassungsdauer bis 6 Monate: 1,00 Brutto- Monatsgehälter Überlassungsdauer bis 9 Monate: 0,50 Brutto- Monatsgehälter Überlassungsdauer über 9 Monate: kosten frei Rollmops PD GmbH ist berechtigt, den Teil des Arbeitsvertrages zwischen Rollmops-Mitarbeiter/innen und Entleiher in Kopie anzufordern, in dem Vertragsbeginn und Gehaltsbestandteile aufgelistet und durch die entsprechenden Unterschriften bestätigt sind. 14. Vertraulichkeit Unterlagen Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über Unterlagen und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Mitarbeiter/in / Bewerber/in im Rahmen der Überlassung / Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Überlassungs- und Vermittlungsvertrages fort. Schließt ein Dritter einen Vertrag mit einem Mitarbeiter/in / Bewerber/in aufgrund von Unterlagen und Informationen, die der Auftraggeber von Rollmops PD erhalten hat und die der Auftraggeber entgegen der Vereinbarung weitergegeben hat, schuldet der Auftraggeber gleichfalls das Vermittlungshonorar. 15. Anpassungsklausel Rollmops PD GmbH behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderte Lage anzupassen. Rollmops PD GmbH behält sich eine Erhöhung der Stundentarife vor, wenn Umstände die Rollmops PD GmbH nicht zu vertreten hat, eine Kostensteigerung verursachen. 16. Sonstiges Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Erfüllungsort ist der Sitz des zuständigen Büros von Rollmops PD GmbH. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. Außer den hiermit schriftlich festgelegten Vereinbarungen sind keine weiteren Vereinbarungen getroffen worden. Die Unwirksamkeit einen Teils der Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingung
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Stand: 08.03.2011